Docoder für die Codierung von Gefahrgutverpackungen | ROTERT
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UN-Kennzeichnung auf Gefahrgutverpackungen lesen

Verpackungen für gefährliche Güter brauchen eine Bauartzulassung nach den internationalen Gefahrgutvorschriften (u. a. ADR für die Straße, RID für die Schiene, IMDG-Code für den Seeverkehr, ICAO-TI/IATA-DGR für die Luftfracht). Jede zugelassene Verpackung trägt ein dauerhaftes UN-Kennzeichen. Es zeigt, für welche Prüfanforderungen die Bauart zugelassen ist: Verpackungsart und Werkstoff, Verpackungsgruppe, Dichte oder Bruttomasse, Prüfdruck, Herstellungsjahr, Zulassungsstaat und Hersteller.

Das Kennzeichen beschreibt die Verpackung, nicht den Inhalt. Welcher Stoff in welcher Verpackung befördert werden darf, regeln die Vorschriften zum jeweiligen Stoff. Die Gefahren des Inhalts werden zusätzlich über Gefahrzettel und Kennzeichnung des Versandstücks angegeben.

Die Angaben stehen in fester Reihenfolge und sind durch Schrägstrich oder Leerzeichen getrennt, ein- oder mehrzeilig:

  • 3H1
  • Y1.4
  • 150
  • 24
  • D
  • BAM 12345-ABC
  1. UN-Symbol für Verpackungen (bei geprägten Metallverpackungen auch die Buchstaben „UN“).
  2. Verpackungscode: Ziffer für die Art, Buchstabe(n) für den Werkstoff, ggf. Ziffer für die Ausführung. Hier: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel.
  3. Verpackungsgruppe + Dichte oder Masse: X, Y oder Z, bei Flüssigkeiten gefolgt von der relativen Dichte (darf bei höchstens 1,2 entfallen), bei festen Stoffen oder Innenverpackungen von der Bruttohöchstmasse in kg.
  4. Prüfdruck oder „S“: bei Flüssigkeiten der hydraulische Prüfdruck in kPa (auf 10 kPa abgerundet), bei festen Stoffen oder Innenverpackungen der Buchstabe S.
  5. Herstellungsjahr (letzte zwei Ziffern). Bei Kunststofffässern und -kanistern (1H, 3H) zusätzlich der Herstellungsmonat, meist als Datumsuhr.
  6. Zulassungsstaat als internationales Kfz-Unterscheidungszeichen, z. B. D für Deutschland.
  7. Hersteller oder Zulassungskennung nach Vorgabe der zuständigen Behörde. In Deutschland ist das die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).

Musterkennzeichen zur Erklärung; die Zulassungsnummer ist ein Platzhalter.

UN-Code entschlüsseln

Schrägstriche, Leerzeichen, „UN“ davor und Komma statt Punkt sind egal. Teilangaben wie „3H1/Y1.4/150“ funktionieren auch.

Beispiele:
Lieber Feld für Feld eingeben
Ziffer + Werkstoff + ggf. Ziffer
X, Y oder Z, ggf. mit Zahl
kPa bei Flüssigkeiten, sonst S
letzte zwei Ziffern
Kfz-Kennzeichen
wie auf der Verpackung

Nachschlagen: alle Codes und Bedeutungen

Ziffer 1: Verpackungsart
ZifferVerpackungsart
1Fass
2(bleibt offen)
3Kanister
4Kiste
5Sack
6Kombinationsverpackung (Innengefäß + Außenverpackung als Einheit)
7(bleibt offen)
0Feinstblechverpackung

Steht der Code mit zwei Ziffern am Anfang (11, 13, 21, 31), handelt es sich um ein Großpackmittel (IBC), siehe unten.

Buchstabe: Werkstoff
BuchstabeWerkstoff
AStahl (alle Typen und Oberflächenbehandlungen)
BAluminium
CNaturholz
DSperrholz
FHolzfaserwerkstoff
GPappe
HKunststoff (auch Gummi u. a. Polymere)
LTextilgewebe
MPapier, mehrlagig
NMetall (außer Stahl oder Aluminium)
PGlas, Porzellan oder Steinzeug

Bei Kombinationsverpackungen (Ziffer 6) stehen zwei Buchstaben: zuerst der Werkstoff des Innengefäßes, dann der der Außenverpackung, z. B. 6HA1 = Kunststoffgefäß in einem Stahlfass.

Alle Verpackungscodes mit Ausführung

Die letzte Ziffer bedeutet je nach Verpackung etwas anderes: Bei Fässern und Kanistern steht 1 für einen nicht abnehmbaren und 2 für einen abnehmbaren Deckel, bei Kisten und Säcken beschreibt sie die Ausführung.

CodeArtWerkstoffAusführung
1A1FassStahlnicht abnehmbarer Deckel
1A2FassStahlabnehmbarer Deckel
1B1FassAluminiumnicht abnehmbarer Deckel
1B2FassAluminiumabnehmbarer Deckel
1DFassSperrholz–
1GFassPappe–
1H1FassKunststoffnicht abnehmbarer Deckel
1H2FassKunststoffabnehmbarer Deckel
1N1FassMetall (außer Stahl/Alu)nicht abnehmbarer Deckel
1N2FassMetall (außer Stahl/Alu)abnehmbarer Deckel
3A1KanisterStahlnicht abnehmbarer Deckel
3A2KanisterStahlabnehmbarer Deckel
3B1KanisterAluminiumnicht abnehmbarer Deckel
3B2KanisterAluminiumabnehmbarer Deckel
3H1KanisterKunststoffnicht abnehmbarer Deckel
3H2KanisterKunststoffabnehmbarer Deckel
4AKisteStahl–
4BKisteAluminium–
4C1KisteNaturholzeinfach
4C2KisteNaturholzmit staubdichten Wänden
4DKisteSperrholz–
4FKisteHolzfaserwerkstoff–
4GKistePappe (auch Wellpappe)–
4H1KisteKunststoffSchaumstoff
4H2KisteKunststoffstarrer Kunststoff
4NKisteMetall (außer Stahl/Alu)–
5H1SackKunststoffgewebeohne Innenauskleidung oder Beschichtung
5H2SackKunststoffgewebestaubdicht
5H3SackKunststoffgewebewasserbeständig
5H4SackKunststofffolie–
5L1SackTextilgewebeohne Innenauskleidung oder Beschichtung
5L2SackTextilgewebestaubdicht
5L3SackTextilgewebewasserbeständig
5M1SackPapiermehrlagig
5M2SackPapiermehrlagig, wasserbeständig
6HA1KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Fass aus Stahl
6HA2KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Verschlag oder einer Kiste aus Stahl
6HB1KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Fass aus Aluminium
6HB2KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium
6HCKombinationsverpackungKunststoffgefäßin einer Kiste aus Naturholz
6HD1KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Fass aus Sperrholz
6HD2KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einer Kiste aus Sperrholz
6HG1KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Fass aus Pappe
6HG2KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einer Kiste aus Pappe
6HH1KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einem Fass aus Kunststoff
6HH2KombinationsverpackungKunststoffgefäßin einer Kiste aus starrem Kunststoff
6PA1KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Fass aus Stahl
6PA2KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Verschlag oder einer Kiste aus Stahl
6PB1KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Fass aus Aluminium
6PB2KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Verschlag oder einer Kiste aus Aluminium
6PCKombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einer Kiste aus Naturholz
6PD1KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Fass aus Sperrholz
6PD2KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Weidenkorb
6PG1KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einem Fass aus Pappe
6PG2KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einer Kiste aus Pappe
6PH1KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einer Außenverpackung aus Schaumstoff
6PH2KombinationsverpackungGefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeugin einer Außenverpackung aus starrem Kunststoff
0A1FeinstblechverpackungStahlnicht abnehmbarer Deckel
0A2FeinstblechverpackungStahlabnehmbarer Deckel

Zusätze hinter dem Code: T = Bergungsverpackung, V = Sonderverpackung, W = gleichwertige Verpackung mit abweichender Spezifikation (z. B. 4HW).

Verpackungsgruppe, Dichte, Masse und Prüfdruck
ZeichenBedeutung
Xgeprüft für die Verpackungsgruppen I, II und III (hohe, mittlere und geringe Gefahr)
Ygeprüft für die Verpackungsgruppen II und III
Znur für die Verpackungsgruppe III
Zahl mit Kommabei Flüssigkeiten ohne Innenverpackung: relative Dichte, auf eine Dezimalstelle gerundet (z. B. Y1.4). Darf entfallen, wenn sie 1,2 nicht überschreitet; dann steht nur der Buchstabe (z. B. Y/100).
Zahl + Sbei festen Stoffen oder Innenverpackungen: Bruttohöchstmasse in kg (z. B. Y60/S = höchstens 60 kg brutto).
kPabei Flüssigkeiten: bestandener hydraulischer Prüfdruck in kPa, auf 10 kPa abgerundet (z. B. 150 = 150 kPa = 1,5 bar).

Eine für X oder Y geprüfte Verpackung darf auch für Stoffe einer niedrigeren Verpackungsgruppe genutzt werden, dann mit entsprechend höherer zulässiger Dichte. Die Einzelheiten stehen im Prüfbericht bzw. Zulassungsschein.

Großpackmittel (IBC), Rekonditionierung und weitere Zeichen

IBC haben einen Code mit zwei Ziffern: 11 = feste Stoffe, Befüllung/Entleerung durch Schwerkraft, 21 = feste Stoffe unter Druck (über 10 kPa), 31 = flüssige Stoffe (alle starr), 13 = flexibel. Danach folgen Werkstoff und ggf. Ausführung, z. B. 31HA1 = Kombinations-IBC für Flüssigkeiten mit starrem Kunststoff-Innenbehälter in einer Umhüllung aus Stahl. Die Reihenfolge der Angaben ist anders als bei Verpackungen: Code / Verpackungsgruppe (ohne Dichte) / Monat und Jahr der Herstellung / Staat / Hersteller / Stapelprüflast in kg (0 = nicht stapelbar) / höchstzulässige Bruttomasse in kg.

Rekonditionierte Verpackungen tragen zusätzlich Staat, Rekonditionierer und Jahr mit dem Buchstaben R, nach bestandener Dichtheitsprüfung zusätzlich L (z. B. NL/RB/01RL).

REC neben dem Kennzeichen bedeutet: hergestellt aus Recycling-Kunststoff.

Verwendungsdauer: Fässer und Kanister aus Kunststoff sowie starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter dürfen in der Regel fünf Jahre ab Herstellungsdatum für Gefahrgut verwendet werden, sofern für den Stoff nichts Kürzeres vorgeschrieben ist.

Praxisbeispiel

Kennzeichen: UN 1H2/Y60/S/25/D/BAM 23456-ABC (Musterkennzeichen)

  1. 1H2: Fass (1) aus Kunststoff (H) mit abnehmbarem Deckel (2), also ein Deckelfass.
  2. Y60: geprüft für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III, Bruttohöchstmasse 60 kg.
  3. S: für feste Stoffe oder Innenverpackungen.
  4. 25: hergestellt 2025. Der Monat steht bei Kunststofffässern zusätzlich in der Datumsuhr.
  5. D: Kennzeichen in Deutschland zugelassen.
  6. BAM 23456-ABC: Zulassungskennung der BAM mit Herstellerkürzel.

In unserem Sortiment finden Sie UN-zugelassene Verpackungen unter anderem bei den UN-Enghalsflaschen für Gefahrgut und den Kanistern aus PE-HD. Für feste Gefahrgüter eignen sich die CurTec Weithalsfässer mit Schraubdeckel, die Deckelfässer aus PE-HD und die vierkantigen UN-Weithalsflaschen aus PE-HD. Die genaue Zulassung steht jeweils beim Artikel.

Grundlage: ADR 2025, Abschnitte 6.1.2 (Codes), 6.1.3 (Kennzeichnung), 6.5.1.4 und 6.5.2.1 (IBC) sowie 4.1.1.15 (Verwendungsdauer); gleichlautend im RID und in den UN-Empfehlungen (Orange Book). Diese Übersicht ersetzt nicht den Zulassungsschein der jeweiligen Verpackung.